1. Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt nach Unterschrift des Angebotes bzw. der Preisliste. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann beiderseitig mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
2. Bedingungen
Dienstleistungen über den geschlossenen Vertrag hinaus werden gesondert vereinbart.
Die für die Vertragsdauer überlassenen Telefon- und Fax-Nummern werden nur vom Kunden genutzt. Sie dienen ausschließlich geschäftlichen Zwecken.
2 Wochen nach Beendigung des Vertrages wird BÜRO UND SEKRETARIAT BIRGIT MÜLLER die bisher dem Kunden überlassenen Rufnummern wieder an Dritte vergeben.
BÜRO UND SEKRETARIAT BIRGIT MÜLLER sichert absolute Vertraulichkeit sowie größte Sorgfalt zu.
Eine Haftung von BÜRO UND SEKRETARIAT BIRGIT MÜLLER gegenüber dem Kunden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für weitergehende Ansprüche haftet BÜRO UND SEKRETARIAT BIRGIT MÜLLER nicht. Insbesondere haftet BÜRO UND SEKRETARIAT BIRGIT MÜLLER nicht für die Nichtverfügbarkeit von BÜRO UND SEKRETARIAT BIRGIT MÜLLER-Diensten sowie für Übertragungs- und Schreibfehler.
3. Vertragserweiterung
Mündliche Absprachen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
4. Leistungen
Art und Umfang der Leistungen werden individuell vereinbart.
Das BÜRO UND SEKRETARIAT BIRGIT MÜLLER-Büro ist montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr durchgehend besetzt. An gesetzlichen Feiertagen bleibt das Büro geschlossen. Das Büro bleibt ebenfalls zwischen dem 24.12. und 31.12. geschlossen.
An Wochenenden und außerhalb der normalen Bürozeiten zu erbringende Dienstleistungen bedürfen einer gesonderten, rechtzeitigen Absprache und werden gesondert abgerechnet.
5. Vergütung
Der Kunde zahlt die anfallenden Telefon- und Telefax- sowie Postgebühren nach der jeweils gültigen Preisliste. Die Gebühren werden monatlich abgerechnet.
Sollten erhebliche Auslagen wie z.B. Auslands-Telefon- und Faxgebühren anfallen, wird im voraus ein Betrag zu deren Deckung erhoben. Überschüsse werden von BÜRO UND SEKRETARIAT BIRGIT MÜLLER zurückerstattet.
Die fällige Monatsrechnung ist sofort ohne Abzug vom Kunden zu entrichten.
Wird die jeweilige fällige Rechnung vom Kunden nicht nach der zweiten Mahnfrist beglichen, ist BÜRO UND SEKRETARIAT BIRGIT MÜLLER berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Leistungen einzustellen.
6. Generalklausel
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
»Konsequent und unnachgiebig haben Sie unserer Bürostruktur die Präzision und Zuverlässigkeit eines Schweizer Uhrwerks gegeben. Darüber freuen wir uns täglich.«
Heinz-Jürgen Gerdes, gerdes – was Zukunft hat, Bremen
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